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Erfolgreich verhandeln im Arbeitsrecht aus richterlicher und anwaltlicher Sicht – Ein Seminar von Praktikern für Praktiker (3 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
250318-S-RA
Referent(en):
Matthias Mohn, Wolfram Sitzenfrei
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Online, Seminare, Anwaltsseminare
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht - 3,0 Std.
Termine:
18.03.2025 14:00 Uhr – 17:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
125,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75)

Beschreibung

In der arbeitsrechtlichen Praxis sind Verhandlungen – sowohl im gerichtlichen Verfahren als auch im außergerichtlichen Bereich – von zentraler Bedeutung. In vielen Fällen können im Verhandlungswege zeitnah Lösungen erarbeitet werden, die die Interessen der Beteiligten berücksichtigen und in einen angemessenen und rechtssicheren Ausgleich bringen.

Dies ist Grund genug, sich mit der Thematik eingehender zu beschäftigen, um auch bei schwierigen Ausgangslagen Verhandlungslösungen zu ermöglichen. Aus unterschiedlichen Blickwinkeln erläutern die beiden Referenten anhand zahlreicher Beispielsfälle aus der arbeitsrechtlichen Praxis, wie Verhandlungslösungen gelingen können - sowohl in laufenden Gerichtsverfahren als auch im Vorfeld hierzu.  

Die Referenten, Richter am ArbG Matthias Mohn (Freiburg) und Rechtsanwalt Dr. Wolfram Sitzenfrei (Stuttgart), bringen in diesem Seminar ihre langjährige Praxiserfahrung auf diesem Gebiet ein.

Schwerpunkte des Seminars sind unter anderem:

  • typische Fallkonstellationen rund um Kündigungsschutzklagen, einschließlich Umgang mit Annahmeverzugsrisiken
  • Verhandlungssituationen rund um Interessenausgleich-/Sozialplanverhandlungen
  • Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat, erläutert an konkreten Beispielsfällen zu Mitbestimmungsthemen
  • do´s and don´ts im (arbeitsrechtlichen) Verhandlungskontext
  • Möglichkeiten bei stark verfestigten Konfliktlagen
  • Vermeidung typischer Fallstricke

Das Seminar richtet sich an alle Arbeitsrechtspraktiker, insbesondere Rechtsanwälte und HR-Verantwortliche.

Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaft „Arbeitsrecht“ (3 Zeitstunden)

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