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Tipps für die Rechtsbeschwerde, insb. Fahrverbot (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
250513_2-S-FA
Referent(en):
Wolfgang Schwürzer
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Strafrecht - 5,0 Std.
Verkehrsrecht - 5,0 Std.
Termine:
13.05.2025 12:30 Uhr – 18:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
220,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 261,80)

Beschreibung

Kooperationsveranstaltung mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft


Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Strafrecht" oder "Verkehrsrecht"

Themenschwerpunkte sind u.a.:

  • Grundlagen
    • Anforderungen an zulässige Verfahrens- und Sachrüge für die Rechtsbeschwerde,
    • Beispiele für Rechtsbeschwerdebegründung bei häufig vorkommenden Verfahrensfehlern,
    • Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde; insb. Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs,
    • Überprüfung der Urteilsfeststellungen zur Identifizierung des Betroffenen
  • aktuelle Rechtsprechung zum Fahrverbot
    • Möglichkeit des Absehens vom Fahrverbots bei Härtefällen,
    • Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit,
    • Absehen vom Fahrverbot wegen Zeitablauf bzw. bei Erhöhung Geldbuße
  •  Prozessuales und Sonstiges:
    • Auswirkungen des elektronischen Rechtsverkehrs auf die Praxis,
    • Wiedereinsetzung,
    • Entbindung vom persönlichen Erscheinen,
    • Rechtsmittel gegen Verwerfungsurteil,
    • Entscheidung im Beschlusswege trotz Widerspruch

Dozent: Leitender Oberstaatsanwalt Wolfgang Schwürzer, StA Dresden

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ONLINE-Fortbildung:

Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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