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Bautypische Probleme im Bauinsolvenzrecht (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
250627-S-FA
Referent(en):
Incoronata Cruciano
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Bau- und Architektenrecht - 5,0 Std.
Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht - 5,0 Std.
Termine:
27.06.2025 09:30 Uhr – 16:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
250,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 297,50)

Beschreibung

In Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft sowie der RAK Koblenz

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Bau- und Architektenrecht" oder "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (5 FAO-Stunden)

Bautypische Probleme im Bauinsolvenzrecht  

I. Schnittstellen und Begrifflichkeiten im Bauinsolvenzrecht  

II. Prozessuale Fragen

  1. Prozessunterbrechung
  2. Feststellungsklage gegen den Insolvenzverwalter
  3. Aufnahme von Aktivprozessen durch den Insolvenzverwalter
  4. Das selbständige Beweisverfahren in der Insolvenz

III. Insolvenzanfechtung

  1. Bei Insolvenz des Unternehmers
  2. Bei Insolvenz des Bestellers

IV. Besonderheiten der Bauträgerinsolvenz

  1. Definition und Reformvorhaben
  2. Die Vormerkung als Sicherungsmittel und § 106 Inso
  3. Baumängel im Bauträgervertrag – Kündigung oder Rücktritt?
  4. Folgen des Rücktritts vom Bauträgervertrag

V. Ansprüche gegen die Haftpflichtversicherung

  1. Absonderungsrecht des Bestellers gem. § 110 VVG
  2. Freigabe des Deckungsanspruches durch den Insolvenzverwalter
  3. Verjährung

Dozentin: RAinuN Incoronata Cruciano, FAin für Bau- und Architektenrecht und FAin für Handels- und Gesellschaftsrecht, SCHIEBE UND COLLEGEN - Rechtsberatung, Insolvenzverwaltung, Sanierung, Frankfurt

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ONLINE-Seminar:

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Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

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Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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