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Gast    

Der Verdienstausfall im Personenschaden (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
251028-S-FA
Referent(en):
Jan Luckey
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Medizinrecht - 5,0 Std.
Verkehrsrecht - 5,0 Std.
Termine:
28.10.2025 09:30 Uhr – 15:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
210,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 249,90)

Beschreibung

- In Kooperation mit der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft und RAK für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz -

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Medizinrecht" oder "Verkehrsrecht" (5 FAO-Stunden)

Seminarinhalte:

Erwerbsausfallschäden - also finanzielle Nachteile durch die unfallbedingte Beeinträchtigung der Arbeitskraft - sind oftmals nicht im ersten Fokus, weil beim häufigen Fall eines nur kurzfristigen Ausfalls eines Arbeitnehmers die Entgeltfortzahlung eingreift. Sobald es aber um längere Verletzungszeiten oder um die Verletzung eines Selbstständigen geht, wenn Kinder verunfallen oder es an einer Kompensation durch Sozialleistungen fehlt, wird der Erwerbsschaden evident wichtig für die Personenschadensregulierung. Der Vortrag beschreibt zunächst die Grundsätze des Erwerbsschadens und beleuchtet dann Besonderheiten in denkbaren Erwerbssituationen (Arbeitnehmer, Selbständige usw.). Die Verletzung von Kindern findet besondere Beachtung.

  • Kausalität, Nachweis, Beweismaß
  • Schadensminderung, Dauer des Anspruchs
  • Verletzung von Kindern
  • Regress
  • Abfindung

Dozent: Dr. Jan Luckey, LL.M., Richter am OLG Köln

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ONLINE-Fortbildung:

Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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