IT-Verträge im Fokus: Prüfen und Gestalten (unter Einbeziehung von AGB-Recht und KI) (3 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 251106_2-S-FA
- Referent(en):
- Benjamin Christian Schell
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Handels- und Gesellschaftsrecht - 3,0 Std.
IT-Recht - 3,0 Std.
Urheber- und Medienrecht - 3,0 Std. - Termine:
-
06.11.2025 14:00 Uhr – 17:15 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 125,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 148,75 €)
Beschreibung
- In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk Koblenz und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "IT-Recht" oder "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder "Urheber- und Medienrecht" (3 FAO-Stunden)
Seminarinhalt:
In diesem Seminar erfahren Sie die Best Practices für die Vertragsgestaltung und -prüfung von Verträgen mit IT-Bezug (Softwarelizenzen, Consulting, IT-Projekte u.a.).
Wir klären die rechtssichere Gestaltung typischer Klauseln und decken oft übersehene Gefahren auf.
Ein Schwerpunkt wird zudem auf der rechtsicheren Einbindung von KI-Tools liegen.
Die Veranstaltung geht auch auf Besonderheiten des AGB-Rechts ein, die Inhalte lassen sich also teilweise auf andere Branchen übertragen.
Dozent: RA Benjamin Christian Schell, FA für IT-Recht, FA für Handels- und Gesellschaftsrecht, Frankfurt
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ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.