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Gast    

RVG in Miet-Sachen (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
251210-S-FA
Referent(en):
Horst-Reiner Enders
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Mitarbeiterseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Miet- und Wohnungseigentumsrecht - 5,0 Std.
Termine:
10.12.2025 12:30 Uhr – 18:10 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
215,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 255,85)

Beschreibung

Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft, Frankfurt

 

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Miet- und Wohnungseigentumsrecht " (5 FAO-Stunden)

 

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Fachanwältinnen und Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach, Rechtsanwaltsfachangestellte. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten vorhanden sein.

In dem Seminar werden die besonderen anwaltsvergütungsrechtlichen Problematiken in Miet-Sachen betrachtet. Anhand zahlreicher praxisrelevanter Fälle wird die Vergütung für alle Tätigkeitsbereiche, wie z. B. Beratung, außergerichtliche Vertretung, das gerichtliche Verfahren und die Zwangsvollstreckung dargestellt. Aktuelle Rechtsprechung zum anwaltlichen Vergütungsrecht und Tipps zur Optimierung des Vergütungsaufkommens fließen in das Seminar mit ein.

Wenn bis zum Seminartermin das KostBRÄG 2025 beschlossen und in Kraft getreten ist werden in dem Seminar auch die dadurch in der Praxis eintretenden Änderungen intensiv betrachtet werden.

 

Themenschwerpunkte:

 

  • Neuerungen durch das KostBRÄG 2025!
    - Was ändert sich? Intensive Betrachtung der Frage, wann noch „altes“ Recht anzuwenden ist und wann schon das „neue“ Recht zum Tragen kommt!
  • Vergütungsvereinbarung: BGH versus EuGH!
    Muss RAin / RA aufklären über die Höhe der letztlich anfallenden Vergütung bei Vereinbarung eines Stundeshonorars? Kombination von Stundenhonorar und gesetzlicher Vergütung – Geht das?
  • BGH zur der Frage, welchen Auftrag der Mandant:in dem RA:in erteilen darf
  • Terminsgebühr auch ohne Besprechung und ohne Wahrnehmung eines Termins! In welchen Fällen? Aktuelle BGH Rechtsprechung zur Terminsgebühr wird betrachtet!
  • Erledigung mehrerer gerichtlicher Verfahren durch Gesamtvergleich: Mehrere Termins- und Einigungsgebühren?
    - Nur noch 0,5 Geschäftsgebühr auch in Mietsachen, wenn der säumige Gegner auf die anwaltliche Aufforderung direkt zahlt?
    - 0,7, 1,0 oder 1,5 Einigungsgebühr? Welche Vorschrift greift bei welcher Fallgestaltung? Wert?
  • Gegenstandswerte
    - bei Entwurf eines Mietvertrags oder eines Aufhebungsvertrags
    - Mehrvergleich mit Zahlung einer „Umzugsentschädigung"
    - Feststellung einer Mietminderung
    - Streit um „Mietpreisbremse“
  • Erhöhung der Geschäfts- oder Verfahrensgebühr nach Nr. 1008 VV RVG bei Vertretung einer WEG?
  • Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist: Noch einmal 3,2 Gebühren neben den bereits im Erkenntsisverfahren verdienten Gebühren?
  • Gebührenoptimierung in der Zwangsvollstreckung durch geschickte Kombiaufträge!
    - Der Umgang mit der Rechtsschutzversicherung!
    - Kostenfreie Einholung der Deckungszusage? Auch bei negativer Entscheidung durch den Rechtsschutzversicherer?
    - Gesonderte Gebühr bei Prüfung der Erfolgsaussichten einer Klage?
    - Zwischen den Instanzen: Gesonderte Vergütung für die Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels?
    - Quotenvorrecht auch bei Rückerstattung überzahlter Gerichtskosten?

 

Referent: Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied

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ONLINE-Seminar:

Als Online-Teilnehmer/in benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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