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Gast    

Aktuelle Rechtsfragen der KI-VO (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
251217-S-FA
Referent(en):
Boris P. Paal, M. Jur. (Oxford)
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Gew. Rechtsschutz - 5,0 Std.
IT-Recht - 5,0 Std.
Urheber- und Medienrecht - 5,0 Std.
Handels- und Gesellschaftsrecht - 5,0 Std.
Termine:
17.12.2025 09:30 Uhr – 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
210,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 249,90)

Beschreibung

- Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz sowie der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaften "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder "Informationstechnologierecht" oder "Medien- und Urheberecht" oder "Gewerblicher Rechtsschutz" (5 FAO-Stunden)

Seminarinhalte:

• Überblick über die KI-VO: Struktur, Ziele und Anwendungsbereich
• Haftungsfragen und Compliance-Anforderungen
• Wechselwirkungen mit anderen Regelungsregimen, insbesondere DSGVO und Immaterialgüterrecht

Dozent: Prof. Dr. Boris P. Paal, M.Jure. (Oxford)

                                                                                                                                                                                                                                                             

ONLINE-Fortbildung:


Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

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