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Gast    

Arzthaftungsrecht (5 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
260206-S-FA
Referent(en):
Wolfgang Frahm
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Medizinrecht - 5,0 Std.
Sozialrecht - 5,0 Std.
Termine:
06.02.2026 09:00 Uhr – 15:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
225,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 267,75)

Beschreibung

Kooperationsveranstaltung mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz sowie dem Ministerium der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz

Fortbildungsveranstaltung nach § 15 FAO für Medizinrecht (5 FAO-Stunden) oder Sozialrecht (5 FAO-Stunden).

 Seminarinhalt:

Das Seminar wendet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter, die mit arzthaftungsrechtlichen Fällen befasst sind. Wegen verschiedener sozialrechtlicher Bezüge ist es auch für sozialrechtlich tätige Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte geeignet.

In dieser Veranstaltung werden zunächst die Besonderheiten im Bereich des Behandlungsfehlers und des haftungsrechtlichen Facharztstandards dargestellt; dazu gehört auch die Frage, inwieweit Leitlinien und Richtlinien den zu beachtenden Sorgfaltsmaßstab beeinflussen. Aufgezeigt werden außerdem die oft prozessentscheidenden Besonderheiten der Beweislast beim groben Behandlungsfehler, bei der Befunderhebungspflichtverletzung, im Falle fehlerhafter Dokumentation, im voll beherrschbaren Risikobereich und bei Anfängereingriffen.

Einen weiteren Schwerpunkt stellt die ärztliche Aufklärung mit ihren haftungsrechtlichen Besonderheiten dar (Fehleraufklärung, wirtschaftliche Aufklärung, therapeutische Hinweispflichten und Eingriffs- und Risikoaufklärung sowie die zunehmend als unzureichend gerügte Aufklärung über Behandlungsalternativen).

Es werden auch die prozessualen Besonderheiten in der Arzthaftung behandelt (Behandlungsunterlagen, Substantiierungspflichten des Patienten, Sachverständigen- und Privatgutachten, Privatgutachter in der mündlichen Verhandlung).

Die Tagung umfasst u.a. die nähere Darstellung der aktuellen Rechtsprechung des BGH zum Arzthaftungsrecht aus den letzten drei Jahren.

Sozialrechtliche Bezüge finden sich z.B. bei dem Regress gegen den Durchgangsarzt, bei dem Unterschied zwischen haftungsrechtlichem und sozialrechtlichem Facharztstandard, bei der sozialrechtlichen Absicherung des infektionsgeschädigten Patienten und bei dem Verlust des Vergütungsanspruchs des Klinikträgers bei unzureichender Selbstbestimmungsaufklärung oder wenn Vorgaben einer Richtlinie nicht erfüllt worden sind.

 

Dozent: Wolfgang Frahm, Vorsitzender Richter am Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht  in Schleswig

Der Referent war als wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem für die Arzthaftung zuständigen VI. Zivilsenat des BGH tätig und ist danach seit 1999 beim OLG Schleswig mit Arzthaftungssachen befasst, seit 2013 Vorsitzender des für Arzthaftungssachen zuständigen Spezialsenats. Er ist u.a. Mitautor des demnächst in der 8. Auflage erscheinenden Buches Frahm/Walter, Arzthaftungsrecht, 2025, des Buches Wenzel, Der Arzthaftungsprozess, 2. Aufl. 2024 und der Schrift Jansen u.a., Medizin und Standard, 2020. Herr Frahm ist Dozent u.a. für Rechtsanwaltskammern und die Deutsche Richterakademie, außerdem in der Sachverständigenfortbildung für Ärzte- und Zahnärztekammern tätig. Er arbeitete 2017/2018 in der Expertengruppe „Medizinischer Standard“ des Instituts für Medizinrecht der Universität Köln mit und befasste sich 2019/2020 in einer Expertengruppe des Instituts für Medizinrecht an der Bucerius Law School Hamburg mit der „Ärztliche Aufklärung“. 2016/2017 war er Mitglied der Arbeitsgruppe der Landesjustizministerien zum Thema „Verbesserung des Arzthaftungsrechts“, dabei u.a. zu den in der Arzthaftung jetzt wieder aktuellen Themen „Änderungen bei der Beweislast“ und „Härtefallfonds“.

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ONLINE-Seminar:

Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

 

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