Restrukturierungs- und Sanierungsrecht aktuell (6 FAO-Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 37_250313-S-FA
- Referent(en):
- Benjamin Webel
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Seminare, Online
- Geeignet für Fachanwalt:
- Insolvenzrecht- und Sanierungsrecht - 6,0 Std.
- Termine:
-
13.03.2025 14:00 Uhr – 17:20 Uhr 14.03.2025 13:00 Uhr – 16:20 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 290,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10 €)
Beschreibung
Restrukturierungs- und Sanierungsrecht aktuell – Workshop und Diskussionsforum zum StaRUG und dem insolvenzrechtlichen Sanierungsrecht
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Insolvenz- und Sanierungsrecht" (6 FAO-Stunden)
Das deutsche Sanierungsrecht ist einem ständigen Wandel unterworfen. Seit dem 01.01.2021 ist es in Kraft getreten, das SanInsFoG, das Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts.
Es handelt sich hierbei um die größte Reform seit Einführung der InsO. Es wird sowohl das präventive Restrukturierungsverfahren eingeführt, als auch die Ergebnisse der ESUG Evaluation umgesetzt. Parallel gibt es bereits weitere Harmonisierungsbestrebungen seitens der EU.
Es soll aktuelle Fälle und Entwicklungen genauso zur Diskussion stellen wie die zugrundeliegenden gesetzlichen Regelungen. Den Schwerpunkt stellt das StaRUG und das Eigenverwaltungsrecht.
Dieses Seminar soll aktuelle Probleme beleuchten und gleichzeitig die Diskussion über Aktuelles aus dem Sanierungsrecht ermöglichen.
I. Gesetzgebung und Allgemeines
- Aktuelle Entwicklungen und Fallzahlen
- Abgrenzung der insolvenzrechtlichen Instrumente zum StaRUG. Welche Sanierungsoptionen gibt es?
- Grundzüge und Anwendungsfälle des StaRUG
- Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben.
II. Die Eigenverwaltung nach dem SanInsFoG- Erfahrungen und Rechtsprechung
- Zugang zur neuen Eigenverwaltung
- Kostenfrage als Voraussetzung der Eigenverwaltung
- Vergleich altes Eigenverwaltungsrecht/neues Eigenverwaltungsrecht
- Haftung der Geschäftsleiter nach neuem Recht
- Masseverbindlichkeiten, unechter Massekredit und Aufhebung im Eröffnungsverfahren, wie läuft was im neuen Recht?
- Schutzschirmverfahren
- Einzelermächtigungen innerhalb und außerhalb der Eigenverwaltung?
III. Der Insolvenzplan: Kernstück einer Sanierung mit diversen Gestaltungsfreiheiten
- Aktuelle Änderungen im Planrecht
- Die Vergleichsrechnung im Insolvenzplan
- Die gerichtliche Prüfung des Insolvenzplans
- Zulässige und unzulässige Plangestaltungen im Lichte der BGH Rechtsprechung
- Die Gruppenbildung im Insolvenzplan als Gestaltungsmittel.
IV. Strukturen eines Insolvenzplans
- Planinitiativrecht
- Beteiligte am Plan.
- Darstellender Teil
- Vergleichsrechnung als Herzstück des Insolvenzplans
- Dual Track ja oder nein?
- Gruppenbildung als Gestaltungsinstrument
V. Plangestaltungen
- Festlegung der Quoten: Flexibel, Fest oder Besserungsschein?
- Enthaftung des Schuldners
- Steuerrechtliche Folgen des Forderungserlasses
- Erfüllungssurrogate und „debt to equity swap“
- Verwertung des Insolvenzmasse als gestaltungsfähiger Regelungsgegenstand
- Planbedingung und Planüberwachung
- Der Insolvenzplan der natürlichen Person
- Forderungen gem. § 302 InsO im Plan
VI. Rechtsmittel gegen den Plan
- Obstruktionsverbot
- Minderheitenschutz
- Planbeschwerde
Das Seminar soll auch Raum für die Diskussion eigener Probleme und Themen der Teilnehmer rund um das Sanierungsrecht bieten. Es soll auch am besten tagesaktuell gestaltet sein, so dass die Schwerpunktsetzung auf kurzfristige Gesetzgebungen und Gesetzesentwürfe angepasst werden wird.
Die Teilnehmer erhalten ausführliche Unterlagen zu dieser Veranstaltung.
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Dozent: RiAG Ulm Dr. Benjamin Webel, Leiter der Insolvenabteilung
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ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.
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Reduzierung der Netto-Seminargebühr um bis zu 70 % möglich:
Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.
Das Seminar ist ESF-Plus gefördert. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF. Nähere Informationen sowie die Formulare für die ESF-Plus Förderung erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.