Angemeldet als: 
Gast    

Unternehmensumwandlung zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge

Informationen:

Seminarnummer:
38_240820-S-FA
Referent(en):
Klaus Olbing, Jens Stenert
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Anwaltsseminare, Online, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Steuerrecht - 3,0 Std.
Handels- und Gesellschaftsrecht - 3,0 Std.
Erbrecht - 3,0 Std.
Termine:
21.08.2024 09:00 Uhr – 12:15 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
290,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10)

Beschreibung

Umstrukturierungen zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge werden aus ganz unterschiedlichen Gründen erforderlich: Teile des Vermögens sollen zurückbehalten werden, das Vermögen soll auf mehrere Personen aufgeteilt werden, steuerliche Verwaltungsvermögensquoten benachteiligen die derzeitige Vermögenszusammensetzung etc. In unserem Seminar erläutern wir praxisgerecht anhand zahlreicher Beispielsfälle, worauf es ankommt.

Inhalte sind ua:

Teil 1

  • Umstrukturierungen rund um die GmbH zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge (Spaltung/Verschmelzung/Formwechsel/Anteilstausch)
  • Gesellschafts- und steuerrechtliche Möglichkeiten/Gefahren
  • Bedeutung von Haltefristen des UmwStG in der Nachfolgeplanung (Beachtung bestehender Haltefristen/Schaffung neuer Haltefristen)
  • Gezielte Gewinnrealisation als Gestaltungsmittel
  • Erhaltung von Verlustpotential und steuerrelevante Anschaffungskosten
  • Schädliche Gegenleistungen

Teil 2

  • Gestaltungen zur Aufnahme eines Gesellschafters in ein Einzelunternehmen
  • Umstrukturierung von Personengesellschaften (insbesondere Übertragungen nach § 6 Abs. 5  EStG, Realteilung)
  • junge Finanzmittel und junges Verwaltungsvermögen vermeiden
  • Begünstigtes Vermögen schaffen und optimieren 
  • Sperrfristen im Grunderwerbsteuerrecht beachten
  • geänderte Verwaltungsauffassung zur Übertragung mehrere wirtschaftlicher Einheiten im Schenkungsteuerrecht
Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Handels- und Gesellschaftsrecht" oder "Steuerrecht" oder "Erbrecht" (6 FAO-Stunden).
 
ACHTUNG: KEINE ESF-FÖRDERUNG MEHR MÖGLICH, DA GELDER AUFGEBRAUCHT SIND

 

« zurück zur Übersicht