Die Familienstiftung - Ein Gestaltungsinstrument auch für den Mittelstand! ( 6 FAO Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 51_240926-S-FA
- Referent(en):
- Florian Oppel
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Online, Seminare, Anwaltsseminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Erbrecht - 6,0 Std.
Familienrecht - 6,0 Std.
Handels- und Gesellschaftsrecht - 6,0 Std.
Steuerrecht - 6,0 Std. - Termine:
-
26.09.2024 09:00 Uhr – 16:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 270,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30 €)
Beschreibung
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften "Erbrecht" oder „Familienrecht” oder "Handels - und Gesellschaftsrecht" oder "Steuerrecht" (6 Zeitstunden).
Die Beratung im Hinblick auf Unternehmens- und Vermögensnachfolge wird immer wichtiger. In diesem Zusammenhang spielen zunehmend Stiftungsgestaltungen eine Rolle. Mit einer (deutschen) Familienstiftung kann der Vermögensinhaber sicherstellen, dass sein Vermögen oder Unternehmen auf Dauer in seinem Sinne verwaltet wird und Erträge seiner Familie dauerhaft zur Verfügung stehen. Gleichzeitig sind Familienstiftungen ein probates Mittel zum Schutz des Vermögens vor Zersplitterung. Eine solche kann durch Erbgang, Pflichtteilsansprüche, Pflichtteilsergänzungsansprüche, Ansprüche Dritter oder eine hohe Steuerbelastung anlässlich des Vermögensübergangs drohen. Letztlich spielen auch steuerliche Aspekte eine Rolle, insbesondere der Umgang mit der sog. Verschonungsbedarfsprüfung nach § 28a ErbStG.
Das Seminar führt anhand von Praxisbeispielen in alle wesentlichen Fragenstellungen rund um die Familienstiftung ein. Neben den zivilrechtlichen Grundlagen und Motiven zur Errichtung einer Familienstiftung liegt der Schwerpunkt auf der steuerlichen Behandlung der Errichtung, der laufenden Tätigkeit der Stiftung bis hin zur Auflösung. Dabei werden die Neuregelungen aufgrund der Stiftungsrechtsreform und aktuelle finanzgerichtliche Rechtsprechung berücksichtigt!
Themen
Erscheinungsformen von Stiftungen in der Praxis
- Stiftung und Unternehmen
- Motive zur Errichtung einer Familienstiftung
- Zivilrechtliche Grundlagen der Familienstiftung (unter Berücksichtigung der Stiftungsrechtsreform)
- Grundbegriffe
- Errichtung und Anerkennung
- Satzungsgestaltung
- Stiftungsaufsicht und Satzungsänderungen
- Auflösung
- Transparenzregister
- Besteuerung
- Besteuerung der Errichtung
a) Besteuerung des Stifters
b) Besteuerung der Stiftung - Laufende Besteuerung
a) Besteuerung der Stiftung
b) Besteuerung der Begünstigten - Besteuerung der Auflösung
a) Besteuerung der Stiftung
b) Besteuerung der Anfallsberechtigten
- Stiftung & Co. KG
- Gemeinnützige „Familienstiftung“
- Unselbstständige Stiftung
- Doppelstiftung
- Rechtsrahmen Liechtenstein (Überblick)
- Besteuerung aus deutscher Perspektive
- Besteuerung der Errichtung
Dozent: RA und StB Dr. Florian Oppel, YOPG, Partner, YPOG PartG mbB
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ONLINE-Fortbildung:
Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.
Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.
Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.
Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15.
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Reduzierung der Netto-Seminargebühr um bis zu 70 % möglich:
Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.
Das Seminar ist ESF-Plus gefördert. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF. Nähere Informationen sowie die Formulare für die ESF-Plus Förderung erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.