Pflichtteilsansprüche und Steuerbefreiungen für Grundbesitz (6 FAO Stunden)
Informationen:
- Seminarnummer:
- 60_231219-S-FA
- Referent(en):
- Dr. Rüdiger Gluth
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Anwaltsseminare, Online, Seminare
- Geeignet für Fachanwalt:
- Erbrecht
Familienrecht
Steuerrecht - Termine:
-
19.12.2023 09:00 Uhr – 16:00 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 290,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 345,10 €)
Beschreibung
Teil 1: Pflichtteilsansprüche
A. Zivilrechtliche Ausgangslage
I. Die Vorschriften der §§ 2303, 2325 BGB
II. Pflichtteilsberechtigte und -schuldner
III. Pflichtteilsentziehung
IV. Berechnung des Pflichtteils (§§ 2311 ff. BGB)
V. Auswirkungen einer Pflichtteilstrafklausel
1. Automatische Ausschlussklausel
2. Jastrow´sche Klausel
VI. Der Pflichtteilsergänzungsanspruch
VII. Der Einfluss lebzeitiger Zuwendungen auf den eigenenPflichtteilsanspruch
1. Anrechnung von Zuwendungen nach § 2315 BGB
2. Ausgleichspflicht nach § 2316 BGB
B. Lebzeitiger Pflichtteilsverzicht
I. Zivilrechtliche Wirksamkeit
II. Steuerliche Konsequenzen
C. Leistungen an Erfüllungs Statt vs. Abfindung für das Nichtgeltendmachen
D. Ausschlagung der Erbschaft und Pflichtteil zur Reduzierung der Erbschaftsteuer
E. Auswirkungen von Pflichtteilsansprüchen auf § 13a ErbStG
F. Geltendmachung des Pflichtteils in Sonderfällen
I. Geltendmachen durch den Alleinerben nach dem Tod beider Eltern
II. Können verjährte Pflichtteilsansprüche steuerwirksam geltend gemacht werden?
III. Pflichtteilsergänzungsansprüche
Teil 2: Steuerbefreiungen für Grundbesitz in der Erbschaft- und Schenkungsteuer
A. Die Steuerfreiheit des selbstgenutzten Familienwohnheims
I. Der Begriff des Familienheims
II. Selbstnutzung / zwingende Gründe, die dies verhindern
III. Unverzüglicher Einzug nach dem Todesfall
B. Der zu Wohnzwecken vermietete Grundbesitz
I. Begünstigte Objekte
II. Rechtsfolgen bei Weiterübertragung auf Dritte
III. Auswirkungen auf den Schuldenabzug
C. Grundbesitz, dessen Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt
I. Begünstigungsvoraussetzungen
II. Nachversteuerungsvorbehalt
Mit Nachweis zur Vorlage nach § 15 FAO für die Fachanwaltschaften Erbrecht" oder "Familienrecht" oder "Steuerrecht" (6 Zeitstunden).