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Gast    

Aktuelles zum Beschäftigtendatenschutz (6 FAO-Stunden)

Informationen:

Seminarnummer:
66_250407-S-FA
Referent(en):
Matthias Mohn, Tassilo-Rouven König
Ort/Anschrift:
Hybrid
Kategorien:
Anwaltsseminare, Hybrid, Seminare
Geeignet für Fachanwalt:
Arbeitsrecht - 6,0 Std.
IT-Recht - 6,0 Std.
Termine:
07.04.2025 09:00 Uhr – 16:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30)

Beschreibung

Mit Nachweis für die Fachanwaltschaft "Arbeitsrecht" oder "IT-Recht" (6 FAO-Stunden)

Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung ist viel passiert. Der EuGH hat in seiner „Schrems II“ Entscheidung den für die internationale Datenverarbeitung wichtigen EU-US-Privacy-Shield gekippt, das erweiterte Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO hat es gleich mehrfach zum Bundesarbeitsgericht geschafft und auch die Arbeitsgerichtsbarkeit muss sich zahlreich mit Schadensersatzansprüchen wegen der Verletzung von Datenschutzvorschriften befassen. Gleichzeitig haben die voranschreitende digitale Transformation der Wirtschaft und die betriebliche Nutzung moderner K.I. Systeme wie ChatGPT oder Copilot die Bedeutung der „datenschutzbezogenen“ Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten erheblich gesteigert.

Das Seminar gibt einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Beschäftigtendatenschutzrecht und zeigt deren Relevanz für die anwaltliche Tätigkeit auf. Es werden unter anderem folgende Themen angesprochen:

  • Datenschutz im Bewerbungsverfahren sowie im bestehenden und beendeten Arbeitsverhältnis
  • Rechtsfolgen eigenmächtiger Datenverarbeitung durch Beschäftigte („Mitarbeiterexzess“)
  • Datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen; gerichtliche Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbote
  • Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO und andere Betroffenenrechte
  • Schadensersatzansprüche wegen Datenschutzverletzungen nach Art. 82 DSGVO
  • Mitbestimmung und eigene datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit des Betriebsrats
  • Datenschutz und K.I. Einsatz im Unternehmen

Dozenten:
Matthias Mohn, Richter am Arbeitsgericht, ArbG Freiburg, und Dr. Tassilo-Rouven König, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

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Die Seminarveranstaltung wird HYBRID angeboten, d.h. Sie haben die Möglichkeit, Online an der Veranstaltung teilzunehmen oder in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart.

Bitte beachten Sie als Online-TeilnehmerIn:

Sie benötigen nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Webinar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

Bitte beachten Sie als Hybrid-TeilnehmerIn:

Sie können in Präsenz in unseren Räumlichkeiten in der Stephanstr. 25 in 70173 Stuttgart teilnehmen. Die Präsenzteilnehmerzahl ist gedeckelt. Bitte geben Sie bei der Seminarbuchung unter „Bemerkungen“ ein, dass Sie in Präsenz an der Veranstaltung teilnehmen. Wir behalten uns vor, bei zu wenig Anmeldungen zur Präsenzteilnahme die Veranstaltung ausschließlich im Online-Format durchzuführen.

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Reduzierung der Netto-Seminargebühr um bis zu 70 % möglich:

Lebenslanges Lernen und berufliche Fortbildung sind auch ein Anliegen der Europäischen Union.

Das Seminar ist ESF-Plus gefördert. Es handelt sich hier um eine einkommensunabhängige Fachkursförderung durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds ESF. Nähere Informationen sowie die Formulare für die ESF-Plus Förderung erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Fördermittel zur Verfügung stehen und die Anträge (Zielgruppenabfrage sowie Teilnehmerfragebogen) VOR Beginn der Veranstaltung vorliegen müssen.

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