RVG in der Zwangsvollstreckung und Inkasso
Informationen:
- Seminarnummer:
- 230619_1-S-MA
- Referent(en):
- Karin Scheungrab
- Ort/Anschrift:
- Online
- Kategorien:
- Mitarbeiterseminare, Anwaltsseminare, Online, Seminare, Zwangsvollstreckung
- Termine:
-
19.06.2023 09:00 Uhr – 12:15 Uhr - Seminartermin:
- Seminartermine exportieren (.ics)
- Preis:
- 95,00 € zzgl. 19% USt. (gesamt 113,05 €)
Beschreibung
Die Abrechnung in Vollstreckungs- und Inkassoangelegenheiten wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht grundlegen umfassend geändert. Der Begriff Inkasso mag auf den ersten Blick für die Anwaltschaft uninteressant sein, bringt jedoch auf den zweiten Blick umfangreiche Änderungen im Forderungsmanagement: Denn gemäß der Legaldefinition in § 2 Abs. 2 RDG liegt eine Inkassodienstleistung vor, wenn die Einziehung fremder oder zum Zweck der Einziehung auf fremde Rechnung abgetretener Forderungen als Forderungseinziehung in der Form eines eigenständigen Geschäfts betrieben wird. Und das passiert in jeder Kanzlei täglich!
Massiv geändert wurden die Gebührensätze der Geschäfts- und Einigungsgebühr im Rahmen, die Gegenstandswerte im Rahmen der Vollstreckung, ausgeweitet die Aufklärungs- und Hinweispflichten der Unternehmer und auch der Anwälte und, und, und....
Das Seminar bringt Licht ins Dunkel, Auswege aus der Misere und vor allem Musterformulierungen.
- NEU: Massive Änderungen bei der Geschäftsgebühr
- NEU: Massive Änderungen bei der Einigungsgebühr
- NEU: Deckelung der Erstattungsansprüche
- NEU: Änderung des Gegenstandswertes bei Abschluss einer Raten- und/oder Teilzahlungsvereinbarung
- NEU: Änderung des Gegenstandswertes bei Beauftragung von Drittauskünften
- NEU: Erweiterung der Darlegungs- und Informationspflichten bereits bei Vertragsabschluss
- NEU: Ausweitung der Hinweisplichten bei Vereinbarung von Raten- und/oder Teilzahlungsvereinbarungen
- NEU: Ausweitung der Hinweisplichten bei Forderungsanerkenntnis