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RVG Änderungen 2025 - kurz - knackig - auf den Punkt gebracht

Informationen:

Seminarnummer:
250425-S-MA
Referent(en):
Horst-Reiner Enders
Ort/Anschrift:
Online
Kategorien:
Mitarbeiterseminare, Anwaltsseminare, Online, Gebührenrecht, Seminare
Termine:
25.04.2025 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
140,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 166,60)

Beschreibung

- In Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Koblenz und der HERA Fortbildungs GmbH der Hessischen Rechtsanwaltschaft -

Das Seminar richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirtinnen / Rechtsfachwirte, Bürovorsteherinnen / Bürovorsteher im RA-Fach. Vorkenntnisse im Bereich des RVG sollten unbedingt vorhanden sein.

Kostenrechtsänderungsgesetz - Was Sie jetzt wissen müssen:

Der Gesetzgeber plant Neuerungen im RVG, die bereits zum 1.1.2025 in Kraft treten sollen. Diese und deren Umsetzung in der Praxis werden in dem Seminar vorgestellt.

 Themenschwerpunkte sind u. a.

  • Anhebung der Gebührentabellen
  • Anhebung der PKH-Tabelle und Fortführung der Gegenstandswertstufen
  • Anhebung der Betragsrahmengebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten, in Straf- und Bußgeldsachen
  • Übergangsvorschriften: Wann ist noch die „alte“ Gebührentabelle anzuwenden und wann die „neue“ Gebührentabelle? Die Erläuterungen erfolgen an zahlreichen Beispielen und für verschiedene Tätigkeitsbereiche: Außergerichtliche Vertretung und bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, verwaltungsrechtliche und sozialrechtliche Angelegenheiten, Straf- und Bußgeldsachen
  • Anhebung der Verfahrenswerte in verschiedenen Familiensachen: Kindschaftssachen, Gewaltschutzsachen, Hausratsachen, Ehewohnungssachen, Abstammungssachen
  • Terminsgebühr in Kindschaftssachen auch bei Entscheidung im schriftlichen Verfahren!
  • Erweiterung des § 15a Abs. 2 RVG und seine Auswirkungen in der Praxis (z. B. in Bausachen)

Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage des Referentenentwurfs des Bundesministerium der Justiz „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 – KostRÄG 2025)“ – Stand Juni 2024 -. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang der Gesetzgeber dieses geplante Gesetz beschließt und wann dieses in Kraft tritt. Wenn das Gesetz nicht rechtzeitig vor dem Seminartermin in Kraft tritt, bleibt eine Verschiebung des Seminartermins oder eine Absage (bei keiner Verabschiedung des Gesetzes) vorbehalten!

Dozent:
Horst-Reiner Enders, gepr. Bürovorsteher im Rechtsanwaltsfach, Neuwied
Autor des Buches „RVG für Anfänger“ und Mitautor des Kommentars zum RVG Hartung/Schons/Enders und zahlreicher Aufsätze und Beiträge, erschienen in der Fachzeitschrift für Kostenrecht und Zwangsvollstreckung „Das juristische Büro“

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ONLINE-Fortbildung:

Als Online-TeilnehmerIn benötigen Sie nur einen PC, Tablet, etc. mit Micro – und Kamerafunktion (nicht zwingend) sowie eine stabile Internetverbindung.

Sie erhalten zwei Tage vor Seminarbeginn weitere Informationen und einen Zugangslink, mit dem Sie sich dann direkt über Ihren Browser in das Seminar einloggen können. Wir führen unsere Online-Veranstaltungen über ZOOM durch.

Während des Seminars können Sie mit dem Referenten und Teilnehmern über einen Chat oder auch aktiv durch Zuschaltung in Kontakt treten und Fragen stellen.

Das Online-Seminar berechtigt wie unsere Präsenzseminare zum Fortbildungsnachweis nach § 15 FAO.

 

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