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Anforderungen an die Insolvenzsachbearbeitung aus insolvenzrichterlicher Perspektive

Informationen:

Seminarnummer:
66_240703-S-MA
Referent(en):
Dr. Benjamin Webel
Ort/Anschrift:
LAGO hotel & restaurant am see, Friedrichsau 50, 89073 Ulm
Kategorien:
Anwaltsseminare, Präsenz, Seminare, Mitarbeiterseminare
Termine:
03.07.2024 09:00 Uhr – 16:30 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
350,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 416,50)

Beschreibung

 

Die Insolvenzsachbearbeitung ist ein wichtiger Bereich in der Unterstützung des Insolvenzverwalters bzw. Restrukturierungsberaters. Gerade im Eröffnungsverfahren sind in der Bearbeitung insbesondere auf die Anforderungen des Insolvenzrichters Rücksicht zu nehmen, da dieser die grundlegenden Entscheidungen trifft und insbesondere auch in zukünftigen Verfahren den Insolvenzverwalter bestimmt.

 

Dieses Seminar ist aus Sicht eines Insolvenzrichters sowohl für das Backoffice des Insolvenzverwalters oder Beraters, aber auch für Junganwälte und Insolvenzverwalter konzipiert. Es soll die Erwartungshaltung des Insolvenzrichters genauso darstellen wie die rechtlichen Anknüpfungspunkte und praktische Probleme.

 

Das Seminar soll explizit den regionalen Austausch fördern und die Probleme aufgreifen, die den Bearbeitern der Insolvenzverfahren im Alltag „auf der Seele“ brennen.

 

                              I.        Grundlagen und Vorüberlegungen

  • Überlegungen zum Eröffnungsverfahren
  • Sanierungsrecht für den Alltag-Stellungnahmen, Anknüpfungen ect.
  • Insolvenzplanrecht mit Bezug zu natürlichen Personen.
  • Aktuelle Gesetzgebungsvorhaben
  • Sachverhaltsermittlung und Gutachtenserstellung
 

                            II.        Abtretungsfrist und RSB im Arbeitsalltag

  • Verkürzungsmöglichkeiten der Wohlverhaltensperiode und Ihre Probleme
  • Versagung der Restschuldbefreiung gem. § 290 InsO, aktuelle Rechtsprechung und ein Gesamtüberblick.
  • Die Stellungnahme zum RSB Antrag als Visitenkarte der Verwalterkanzlei beim Insolvenzgericht.
  • Versagung gem. § 295, 296 InsO, aktuelle Rechtsprechung und ein Gesamtüberblick.
  • Der Umgang mit von der Restschuldbefreiung ausgenommenen Forderungen gem. § 302 InsO.

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