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13. Stuttgarter Rechtsfachwirtstage - Tag 1 - "Neue Zwangsvollstreckungsformulare"

Informationen:

Seminarnummer:
94_240620-S-MA
Referent(en):
Alexander Doster, Stefan Geiselmann
Ort/Anschrift:
Hybrid
Kategorien:
Mitarbeiterseminare, Hybrid, Seminare, Rechtsfachwirtstage, Zwangsvollstreckung
Termine:
20.06.2024 09:00 Uhr – 12:30 Uhr
20.06.2024 13:30 Uhr – 17:00 Uhr
Seminartermin:
Seminartermine exportieren (.ics)
Preis:
270,00 zzgl. 19% USt. (gesamt 321,30)

Beschreibung

Die Veranstaltung ist ESF-Plus gefördert. Bitte beachten Sie, dass im Förderzeitraum bis zum 30.08.2024 nur noch begrenzte ESF-Plus Mittel zur Verfügung stehen und bereits absehbar ist, dass die Fördermittel vor Ablauf des Förderzeitraums ausgeschöpft sind. Wir werden daher die ESF-Plus Anträge nach Eingang entsprechend berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch auf die ESF-Plus-Förderung besteht nicht.


13. Stuttgarter Rechtsfachwirtstage 

Tag 1 am Donnerstag, 20.06.2024, 09:00 Uhr - 17:00 Uhr:

Modul 1:
"Rund um die Gerichtsvollziehervollstreckung" am 20.06.2024, 09:00 Uhr - 12:30 Uhr
Dozent: OGV Alexander Doster

  • Neues Formular in der Zwangsvollstreckung gültig ab 01.09.2024 in der bis dahin gültigen Form
  • Einreichung der Aufträge an den Gerichtsvollzieher in elektronischer Form § 130d ZPO
  • Gütliche Erledigung, 802a u. § 802b ZPO
  • Ermittlungsmöglichkeiten des Aufenthaltsorts, § 755 ZPO
  • Verfahren zur Abgabe der Vermögensauskunft, § 802c ZPO ff.
  • Drittstellenauskünfte § 802l ZPO
  • Verhaftungsverfahren § 802g ZPO
  • Tipps aus der Praxis

Modul 2:
"Rund um die Forderungspfändung - Pfändungs- und Überweisungsbeschluss in Arbeitseinkommen und Bankkonten" am 20.06.2024, 13:30 Uhr - 17:00 Uhr
Dozent: Dipl.-Rechtspfleger Stefan Geiselmann

Seminarinhalt:

Anhand des neuen Formulars erklärt und besser gemacht!

I. Allgemeines

II. Verfahren

III. Arbeitseinkommen

IV. Bankkonten

V. Auskunftsverpflichtung des Schuldners gem. § 836 ZPO


Mit der Änderung der Zwangsvollstreckungsformularverordnung ist voraussichtlich die Verwendung der neuen Formulare ab 01.09.2024 Pflicht und die bisherigen Formulare können bis zum 31.08.2024 weiterhin verwendet werden.

Der Aufbau der neuen Formulare hat sich grundlegend geändert.

Anhand der Pfändung in Arbeitseinkommen und in Bankkonten wird der Aufbau und die Funktionsweise der neuen Formulare erläutert.

Gleichzeitig werden Schwächen und Verbesserungsmöglichkeiten aufgezeigt.

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